1. Allgemeines
Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) für das Gewinnspiel der Feuerwehr-Hüpfburg im Rahmen der Neuanmeldung als Fördermitglied (nachfolgend „das Gewinnspiel“) veranstaltet durch den Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Fischeln e.V. (nachfolgend „der Veranstalter“). Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bestehende aktive und passive Mitglieder des Veranstalters sowie Mitglieder der aktiven Einheit der Freiwilligen Feuerwehr Fischeln sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 20.04.2026 um 00:01 Uhr und endet am 31.12.2026 um 23:59 Uhr.
4. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch Neuanmeldung eines Fördermitglieds entsprechend der Satzung über das Anmeldeformular auf der Homepage und gleichzeitiger freiwilliger Anwahl der Checkbox „Ich möchte am Feuerwehr-Hüpfburg Gewinnspiel teilnehmen“.
5. Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner wird innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums nach dem Zufallsprinzip ermittelt und über die im Anmeldeprozess eingegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Der Gewinner muss innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung den Gewinn bestätigen. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ziehen.
6. Gewinn
Zu gewinnen ist das kostenlose ausleihen der „Feuerwehr-Hüpfburg“ des Veranstalters, inkl. Anhänger für den Transport, für ein Event nach Wahl. Der Gewinn ist innerhalb eines Jahres nach Gewinnbenachrichtigung einzulösen. Ausgeliehen werden kann die Hüpfburg zu einem Datum und über einen Zeitraum, welcher im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen ist, vorausgesetzt, die Hüpfburg ist im gewünschten Leihzeitraum nicht bereits, durch einen bereits vorher bekannten Termin, anderweitig verliehen. Die Hüpfburg ist durch den Gewinner selbstständig am Standort des Veranstalters abzuholen, auf- und abzubauen, zu betreiben und in einwandfreiem Zustand wieder an den Veranstalter zurückzuliefern. Weitere Informationen zum Transport und Aufbau der Hüpfburg sind dem FAQ zu entnehmen. Eine Barauszahlung des Gewinngegenwertes ist ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich für die Durchführung der Mitgliederanmeldung und des Gewinnspiels. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Abwicklung der Mitgliederanmeldung oder des Gewinnspiels erforderlich. Weitere Informationen sind der Datenschutzseite zu entnehmen.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, welche beim Hin- und Rücktransport, Auf- und Abbau oder Betrieb der Hüpfburg entstehen, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen.
Der Veranstalter empfiehlt dem Gewinner vor Einlösung des Gewinns den Abschluss einer entsprechenden (temporären) Haftpflichtversicherung.
9. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu diesen Plattformen.
10. Kontakt
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wenden Sie sich bitte per E-Mail an info (at) vffff.de oder über das Kontaktformular an uns.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahmebeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten geeignete Regelungen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.